Stiften
Wir bringen Ihr Engagement in die richtige Form
Wir bieten seit 60 Jahren eine umfassende und kompetente Unterstützung für Engagements im Bereich des Stiftens, Spendens und Vererbens.
Eine erste Stiftungsidee oder eine allgemeine Frage zu gesellschaftlichem Engagement sind oftmals Stein des Anstoßes. Mit Ihrem Anliegen stehen Sie bei uns im Mittelpunkt.
Wir hören Ihnen zu, lernen Ihre Vorstellungen kennen und unterbreiten Vorschläge zur Umsetzung. In einem gemeinsamen Dialog suchen und finden wir gemeinsam eine passende Stiftungsform, die optimal zu Ihren Vorstellungen passt – und darüber hinaus eine positive gesellschaftliche Wirkung entfaltet.
In drei Schritten begleiten wir Sie zur eigenen Stiftung
- Unverbindlicher Austausch über Motive und Möglichkeiten, Ziele und Rahmensetzungen
- Finden der richtigen Rechtsform und Klärung der finanziellen Ausstattung
- Die Gründung: Rechtliche und verwaltungstechnische Umsetzung durch die GLS Treuhand
Gemäß unserer Kultur des Schenkens handeln wir stets nachhaltig, verantwortungsvoll und in Ihrem Sinne. Zertifizierungen und Selbstverpflichtungserklärungen stehen für unseren Transparenz- und Qualitätsanspruch:
Im Jahr 2012 haben wir die Selbstverpflichtungserklärung der Initiative Transparente Zivilgesellschaft unterzeichnet. Damit leisten wir unseren Beitrag zu einer Transparenzkultur im Non-Profit-Bereich.
Die Transparenzinformationen der GLS Treuhand finden Sie hier.
Weitere aktuelle Daten zur Mittelherkunft und -verwendung finden Sie auch stets im aktuellen Jahresbericht.
Die Kapitalanlage TREUGEA hat 2024 das Siegel „Stiftungszweckkonforme Kapitalanlage“ erhalten:
Das Gütesiegel des NKI Instituts bestätigt, dass unsere Anlagestrategie mit unserem gemeinnützigen Vereinszweck übereinstimmt – wir also eine ökologisch tragfähige und sozial gerechte Entwicklung mit der Vermögensanlage finanzieren. Das schaffen wir durch unsere strengen Anlagerichtlinien – die neben positiven, nachhaltigkeitsstärkenden, auch umfangreiche Negativkriterien enthalten: Unternehmen, deren Produkte und Leistungen starke negative Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft haben, schließen wir aus.
Das NKI ist ein wirtschaftlich und rechtlich unabhängiges Beratungs- und Forschungsinstitut für nachhaltige Kapitalanlagen. Zur Vergabe des Siegels „Stiftungszweckkonforme Kapitalanlage“ hat das NKI Institut unsere Satzung, unsere Anlagerichtlinien und unsere Entscheidungsprozesse eingehend geprüft.
Mit unserem Triple-Win Ansatz übernehmen wir für Sie den 360-Grad Blick, der Ihnen als Stifter*in einer treuhänderischen Stiftung oder eines Stiftungsfonds Vorteile verschafft, die über die reine Verwaltung hinausgehen.
Der Triple-Win
Durch unsere gemeinschaftliche Vermögensanlage GLS TREUGEA ,die strengen sozial-ökologischen Kriterien unterliegt, erhöhen Sie die Wirkung ihres Stiftungsvermögens von Beginn an. Denn auch durch diese Vermögensanlage wirkt Ihr Geld im Sinne der Stiftungszwecke – etwa im Bildungsbereich, für den Klimaschutz, die Landwirtschaft oder im Bereich der Ernährung.
Durch die Bündelung der Stiftungsvermögen in der gemeinsamen Vermögensanlage GLS TREUGEA erzielen auch kleinere Stiftungsvermögen höhere Erträge als es bei separaten Vermögensanlagen der Fall wäre. Dies gilt insbesondere mit Blick auf die aktuelle Finanzmarktsituation. Somit können die an der gemeinschaftlichen Vermögenanlage partizipierenden Stiftungen in einem größeren Umfang gemeinnützige Vorhaben – ganz im Sinne ihrer Satzungsziele – verwirklichen. Gemeinsam erzielen wir eine größere Wirkung, die alleine in dieser Form wohl nicht möglich wäre.
Bei uns werden Sie Teil des GLS Treuhand-Netzwerks. Wir haben während unserer langjährigen Tätigkeit ein lebendiges Netzwerk zwischen den von uns betreuten Stiftungen und gemeinnützigen Projekten aufgebaut.
Sie erhalten somit auf Wunsch Zugang zu vielfältigen Projekten und werden Teil der GLS Stifter*innen-Gemeinschaft.
Wo und wie wir Sie betreuend unterstützen können
Die GLS Treuhand besitzt jahrzehntelange Erfahrung in der Gründung und im laufenden Betrieb von gemeinnützigen Stiftungen. Unabhängig davon, ob es sich um Stiftungsfonds, treuhänderisch betreute oder selbstständige Stiftungen handelt: Wir betreuen Sie gerne auf dem Weg zu Ihrem gemeinwohlorientierten Handeln in den folgenden Aspekten:
- Förderschwerpunkte und -methoden
- Vernetzung mit unseren Projektpartner*innen
- Projektauswahl
- Fördervorschläge
- Antragsbearbeitung und -abwicklung
- Verwendungsnachweise
- Bescheinigung des Jahresabschlusses durch eine unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
- Budgetplanung und -controlling für Zuwendungen
- Steuererklärungen
- Erstellung und Versand von Jahresberichten sowie die Abwicklung entsprechender Behördenkontakte (mit Stiftungsaufsicht, Finanzbehörden u.a.)
- Buchhaltung und Spendenbescheinigungen
- Berichterstattung, Begleitung und Beratung der Stiftungsgremien
- Verwaltung von Spenderlisten, Versand von Spendenmailings, Dankesschreiben
Das uns überantwortete Vermögen legen wir wirkungsorientiert entlang der Stiftungszwecke an und entsprechend unseres Selbstverständnisses als gemeinnütziger Verein, der in Gemeinschaft handeln will. Für die gemeinschaftliche Arbeit beteiligen sich alle Stiftungen mit einem Solidarbeitrag, der sich aus der Bilanzsumme des betreuten Vermögens zum 1. Januar des jeweiligen Geschäftsjahres prozentual ergibt. (Der Mindestbeitrag für Stiftungsfonds und sonstige Vermögen beträgt 400 Euro, für treuhänderische Stiftungen 4.000 Euro).
Ihr Kontakt
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Möglichkeiten des Stiftens
Die selbstständige Stiftung
Eine rechtlich selbstständige Stiftung ist eine eigenständige juristische Person. Sie wird mit dem Ziel gegründet, Zwecke dauerhaft zu verwirklichen. Die selbstständige Stiftung muss von der Stiftungsaufsicht anerkannt werden und ist ihr gegenüber rechenschaftspflichtig.
Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit erfolgt durch das Finanzamt. Die Zwecke können sowohl fördernd als auch operativ verfolgt werden.
Wir empfehlen für diese Stiftungsform eine Gründungssumme von mindestens drei Millionen Euro.
Gerne gründen wir mit Ihnen eine selbstständige Stiftung oder übernehmen die Verwaltung von bereits bestehenden rechtsfähigen Stiftungen.
Die treuhänderische Stiftung
Eine treuhänderische Stiftung ist eine Steuerrechtsperson und wird durch einen Treuhänder, wie beispielsweise die GLS Treuhand, rechtlich vertreten. Dieser kann sämtliche Verwaltungsaufgaben übernehmen und steht den Stiftungsgremien als Ansprechpartner zur Verfügung. Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit erfolgt durch das Finanzamt.
Die treuhänderische Stiftung unterliegt nicht der behördlichen Stiftungsaufsicht. Nichtdestotrotz sind z.B. Satzungsanpassungen aufgrund geänderter Verhältnisse mit dem Finanzamt abzustimmen.
Wir empfehlen eine Gründungssumme von mindestens 500.000 Euro.
Gerne gründen wir mit Ihnen eine treuhänderisch geführte Stiftung oder begleiten Sie bei einem Treuhänderwechsel.
Beispiele
Die Haleakala Stiftung fördert Menschen und Initiativen, die daran mitwirken, die Welt für Mensch und Natur zukunftsfähiger zu gestalten. Mehr erfahren
Die INTA-Stiftung fördert Projekte für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Selbstbestimmung und soziale Gerechtigkeit zum Ziel haben. Mehr erfahren
Der Stiftungsfonds in der Dachstiftung für individuelles Schenken
Unter einem Stiftungsfonds versteht man eine „Schenkung unter Auflage“ – und zwar unter dem Dach der bereits bestehenden Dachstiftung für individuelles Schenken in der GLS Treuhand. So entsteht eine äußerst flexible Stiftungskonstruktion:
Eine individuell auf Ihre Wünsche angepasste Vereinbarung bedarf weder der Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht noch der Genehmigung durch das Finanzamt. Förderzwecke und weitere getroffene Absprachen sind ohne weiteres zu ändern. Auch die Möglichkeit, einen Stiftungsfonds in eine treuhänderische oder selbstständige Stiftung umwandeln, besteht.
Wir empfehlen eine Gründungssumme von mindestens 50.000 Euro.
Gerne gründen wir mit Ihnen einen Stiftungsfonds.
Andere Rechtsformen für gemeinnütziges Handeln
Es gibt Rechtsgebilde, die sich zwar Stiftung nennen können, die aber im Gegensatz zu den o. g. Stiftungsformen keine Stiftung im engeren Rechtssinne sind, sondern über eine andere Rechtsform verfügen. Dazu gehört beispielsweise ein gemeinnütziger Verein oder eine gemeinnützige Kapitalgesellschaft (gUG, gGmbH, gAG, etc.).
Sie sind als rechtsfähige Körperschaften in der Praxis als Ersatzformen für rechtsfähige Stiftungen des Privatrechts entwickelt worden und bieten den Vorteil, keiner staatlichen Genehmigung zu bedürfen oder einer staatlichen Aufsicht im engeren Sinne zu unterliegen. Das Gemeinnützigkeitsrecht gilt gleichwohl.
Gerne beraten wir Sie auch zu diesen Themen.
Beispiele
Wir stellen Ihnen exemplarisch einen Ausschnitt aus der Arbeit der von uns betreuten Stiftungsfonds wie der Professor Dr. Werner Maaßen Stiftung und des Right Livelihood Award Förderfonds vor. Mehr erfahren
Eine Übersicht über die von uns betreuten Stiftungsfonds sowie die individuellen Spendemöglichkeiten finden Sie hier.