Förderantrag stellen

Ideen zum Projekt werden lassen

Sie möchten einen Förderantrag einreichen? Dann beachten Sie bitte die folgenden Hinweise: Die GLS Treuhand fördert nur gemeinnützige Vorhaben. Anträge, die bei uns eingehen, werden zunächst gesichtet und diskutiert. Dabei wird geprüft, ob eine mögliche Förderung innerhalb unserer eigenen Handlungsfelder oder in den durch uns betreuten Stiftungsfonds und Stiftungen liegt.

Förderungswürdige Anträge leiten wir dann zur letztlichen Förderbeurteilung weiter. Die Stiftungen und Stiftungsfonds orientieren sich bei ihrer Entscheidung über Zuwendungen an ihren jeweils besonderen Zwecken und Förderrichtlinien.

Wichtiger Hinweis zur digitalen Antragsstellung

Seit dem 01. September 2021 erfolgt die Antragstellung bei der GLS Treuhand digital. Das bedeutet, dass Anträge nicht mehr postalisch, sondern digital eingereicht werden.

Hier gelangen Sie zur digitalen Anstragsseite

Was wird gefördert?

Ein wesentliches Förderkriterium der GLS Treuhand ist der Beitrag zur Gestaltung der Gesellschaft, den Ihr Projekt leistet. Welche Wirkungen, insbesondere im Hinblick auf die Erhöhung der Selbstwirksamkeit in gesellschaftlicher Verantwortung, sollen Ihre Aktivitäten entfallen und was ist der innovative und zukunftsweisende Moment dorthin? Wir fördern gemeinnützige Projekte, die unseren Grundwerten entsprechen, die Sie auch in unserer Satzung finden. Unsere Handlungsfelder geben einen Einblick unserer thematischen Förderbereiche. Grundsätzlich fördern wir in den folgenden Bereichen:

Jugend- und Altenhilfe; Erziehung und Berufsbildung; Demokratie, Menschenrechte, bürgerschaftliches Engagement; Heilpädagogik und Sozialtherapie; Internationale Zusammenarbeit bzw. Entwicklungszusammenarbeit und Völkerverständigung; Kunst und Kultur; Ökologische Landwirtschaft und Ökologie/Umwelt; Gesundheit: komplementäre Medizin; Mildtätigkeit, bspw. Stipendien nach besonderen Kriterien oder traumatisierte Menschen.

Beratung

Es gibt viele Menschen mit innovativen Ideen, die das Potenzial haben, gesellschaftliche Erneuerung zu bewirken. Doch auf dem Weg zur Umsetzung konkreter Projekte fehlt es gemeinnützigen Einrichtungen neben finanziellen Mitteln oft an Informationen. Die GLS Treuhand hilft gemeinnützige Initiativen nicht nur finanziell, sondern gibt darüber hinaus individuelle Unterstützung: Inhaltliche, rechtliche und finanzielle Beratung bei der Entwicklung von gemeinnützigen Projekten, Zuwendungen an Projekte und einzelne Menschen in Gründungs- oder Entwicklungsphasen oder Sicherheitsleistungen zur Ermöglichung von Bankfinanzierungen (z.B. Bürgschaften). Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf!

Antragstellung

Sie sind schon weiter, möchten aber einen Förderantrag auf finanzielle Unterstützung stellen? Dann finden Sie weiter unten Antworten auf häufige Fragen.

Der Förderantrag erfolgt online auf einer digitalen Antragsseite. Das bedeutet, dass Anträge nicht postalisch eingereicht werden können. Bitte beachten Sie: Die benötigten Formulare für die digitale Antragstellung finden Sie nebenstehend im Downloadbereich.

Zur digitalen Antragsseite

Häufige Fragen zum Förderantrag

Die Antragsstellung erfolgt digital über diese Seite. Bitte laden Sie dort Ihre entsprechenden Dokumente hoch. 
 

Grundsätzlich können nur gemeinnützige Organisationen Anträge bei dem GLS Treuhand e.V. stellen. Ausnahmen sind mildtätige Zwecke und in besonderen Fällen Stipendien – hier können auch Einzelpersonen Anträge einreichen. Weiterhin unterstützt der GLS Treuhand e.V. in der Regel nur gemeinnützige Einrichtungen, die in Deutschland registriert sind. Das beantragte Projekt selber kann auch im Ausland durchgeführt werden.

Vor Antragstellung lesen Sie bitte unsere Satzung aufmerksam durch, um festzustellen, dass Sie sich mit Ihrer gemeinnützigen Organisation und Ihrer Projektidee in den Grundwerten der GLS Treuhand wiederfinden. Grundsätzlich fördern wir in den folgenden Bereichen:

  • Jugend- und Altenhilfe
  • Erziehung und Berufsbildung
  • Demokratie, Menschenrechte, bürgerschaftliches Engagement
  • Heilpädagogik und Sozialtherapie
  • Internationale Zusammenarbeit bzw. Entwicklungszusammenarbeit und Völkerverständigung
  • Kunst und Kultur
  • Ökologische Landwirtschaft und Ökologie/Umwelt
  • Gesundheit: komplementäre Medizin
  • Mildtätigkeit, bspw. Stipendien nach besonderen Kriterien oder traumatisierte Menschen

Im Allgemeinen fördern wir folgende Bereiche nicht:

  • Projekte, die nicht den Grundwerten der GLS Treuhand entsprechen.
  • Zuschüsse zu allgemeinen Betriebsmitteln oder zur pauschalen Schließung von Etatlücken.
  • Baumaßnahmen, Ausstattung und Einrichtung von Immobilien und den Erwerb von Grundstücken (sog. Hardware Projekte).

  • Gesellschaftsgestaltung aus individueller Initiative in gemeinnützigem Rahmen.
  • Beispielhafte Ansätze zu einem verantwortlichen Umgang mit Menschen, Umwelt und Ressourcen.
  • Erweiterung des Förderbereichs um neue, zukunftsweisende Ideen, Konzepte und Herangehensweisen.
  • Sachkundige, engagierte Gruppen von Menschen, deren Strukturen emanzipative sowie gemeinschaftsbildende Ansätze berücksichtigen.
  • Die (theoretische) Möglichkeit zur Umsetzung in anderen Projektregionen oder in anderen Themenfelder. Ihr Projekt ist skalierbar.
  • GLS Treuhand ist nicht der einzige Förderer, den Sie für eine Förderung anfragen bzw. angefragt haben.
  • Ökologische, soziale und ethische Standards werden eingehalten.

Anträge werden zunächst auf formelle Vollständigkeit hin überprüft, bevor sie in einem inter-disziplinären Gremium besprochen werden. Hält die GLS Treuhand den Antrag für grundsätzlich förderungswürdig, leiten wir den Antrag an unsere Handlungsfelder nebst Themen- und Zukunftsstiftungen oder an die von uns verwalteten Stiftungsfonds und Stiftungen zur ihrerseitigen Beurteilung zur Förderung weiter.

Die Stiftungen und Stiftungsfonds orientieren sich bei ihrer Entscheidung über Zuwendungen an ihren jeweils besonderen Zwecken und Förderrichtlinien. Ein Rechtsanspruch auf Förderung durch die GLS Treuhand besteht nicht.

Sollten wir bzw. die von uns betreuten Stiftungen sich für eine Förderung entscheiden, werden Sie schriftlich informiert. Absagen schicken wir Ihnen per E-Mail oder in einem Brief. Zu den genauen Gründen einer Absage äußern wir uns grundsätzlich nicht. Sehen Sie bitte von Nachfragen ab. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

In der Regel brauchen wir vier bis sechs Wochen bis zur Entscheidung. In dieser Zeit bitten wir Sie, von Nachfragen abzusehen. Sollte es doch einmal länger dauern, erhalten Sie einen Zwischenbescheid.

Die Stiftungen und Stiftungsfonds fördern im Rahmen ihrer Möglichkeiten. Dabei bewegen sich die Zuwendungen in der Regel zwischen 1.000 Euro bis 5.000 Euro. Zuwendungen über 10.000 Euro werden nur in seltenen Einzelfällen vergeben.

  1.  Ausgefülltes digitales Antragsformular (hier online ausfüllen)
  2. Unterschriebene und mit Ort/Datum versehene Bestätigung & Datenschutzerklärung. Bitte die Vorlage ausfüllen, unterschreiben und als PDF hier hochladen
  3. Vollständig ausgefüllter und hochgeladener Finanz- und Kostenplan. Bitte verwenden Sie ausschließlich diese Vorlage! Bitte die Vorlage ausfüllen und als PDF hier hochladen
  4. Gültige Satzung (als PDF hier hochladen)
  5. Vereinsregister- oder Handelsregisterauszug (nicht älter als fünf Jahre). Bitte als PDF hier hochladen
  6. Aktuell gültiger Nachweis über Gemeinnützigkeit bzw. Freistellungsbescheid Bitte als PDF hier hochladen
  7. Ggf. weiterer Anhang: Sollten weitere Dokumente (z.B. Jahresabschluss des letzten Geschäftsjahres) für Ihren Antrag relevant sein, laden Sie diese bitte hier in einer einzelnen PDF Datei hoch

Das digitale Antragsformular füllen Sie bitte online hier aus. 

Sie benötigen folgende Dokumente, die Sie auf dieser Seite dem digitalen Antragsformular beifügen. 

  • Bestätigung & Datenschutzerklärung
  • Finanz- und Kostenplan
  • Gültige Satzung als PDF
  • Vereinsregister- oder Handelsregisterauszug (nicht älter als fünf Jahre) als PDF-Datei
  • Aktuell gültiger Nachweis über Gemeinnützigkeit bzw. Freistellungsbescheid als PDF-Datei
  • Ggf. weiterer Anhang: Sollten weitere Dokumente (z.B. Jahresabschluss des letzten Geschäftsjahres) für Ihren Antrag relevant sein, laden Sie diese bitte hier in einer einzelnen PDF-Datei hoch

Bitte beachten Sie, dass nur vollständige Anträge bearbeitet werden können. 

Der Antrag erfolgt online und digital auf dieser Antragsseite. Das bedeutet, dass Anträge nicht postalisch eingereicht werden.

Bitte beachten Sie, dass nur vollständige Anträge bearbeitet werden können. 

Bei der Ausstellung der Spendenquittung geben Sie bitte unbedingt Ihre Beschlussnummer (zu finden in Ihrem Bewilligungsschreiben) an.

Ja – von unseren Empfängerorganisationen erwarten wir einen Verwendungsnachweis. Alle Informationen zum Abschlussbericht finden Sie auf der Förderantrag-Webseite unter Downloads.

Die Bearbeitung von (a) Förderanträgen und (b) unaufgeforderten Förderanfragen bedingt die Verarbeitung personenbezogener Daten. Verantwortliche Stelle im Sinne des Datenschutzes ist der GLS Treuhand e. V., Christstraße 9 in 44789 Bochum, vertreten durch die beiden Vorstandsmitglieder Dr. Herrmann Falk und Nikolai Fuchs.

Erforderlichkeit der Verarbeitungen: Personenbezogene Daten (nachfolgend „Daten“ genannt) werden nur insoweit erhoben und verarbeitet, als dies zur Bearbeitung und Durchführung des Antrags und zur Wahrung unserer berechtigten Interessen erforderlich ist. Dies umfasst unter anderem die Speicherung, das Ändern, Berichtigen, Übermitteln und das Vervollständigen von Daten zur Überprüfung, Evaluierung und Förderung des Antragsgegenstands.

Löschungsangaben: Die Daten eines genehmigten Antrags werden nach Wegfall der Erforderlichkeit oder nach Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungsfristen gelöscht (derzeit 10 Jahre). Für abgelehnte Förderanträge gilt, dass sie nach Ablauf des Geschäftsjahres, spätestens nach 15 Monaten vernichtet werden.

Übermittlung der Daten: Die personenbezogenen Daten bei genehmigten Förderanträge werden von uns für die Suche geeigneter Stifter*innen und ggf. an befreundete Fördereinrichtungen übermittelt, die die gleiche Vision wie die GLS Treuhand verfolgen. Auf diesem Wege versuchen wir, in Ihrem Interesse zu handeln und die Förderung zu realisieren.

Vertraulichkeit: Werden im Rahmen eines Förderantrags besonders sensible personenbezogene Daten erhoben, werden diese ihrem hohen Schutzbedarf und ihrer Sensibilität entsprechend mit besonderen Schutzmaßnahmen geschützt.

Allgemeiner Hinweis auf die Rechte der betroffenen Person: Sie haben als betroffene Person das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Sperrung Ihrer Daten. Sollten Sie Einwilligungserklärungen abgegeben haben, haben Sie das Recht auf Widerruf dieser Einwilligung mit Wirkung auf die Zukunft.

Nachfragen zum Datenschutz: Für offene Fragen zur Verarbeitung Ihrer Daten wenden Sie sich bitte an unsere Datenschutzkoordinatorin Michaela Rießland: +49 (0) 234 5797 5626oder direkt an unseren Datenschutzbeauftragten Stefan Strüwe (Curacon GmbH): +49 (0) 251 9220 8209.

Dann rufen Sie uns doch einfach an:

Tanja Schwarz-Trosien, +49 (0)234 5797-5750. Oder per E-Mail tanja.schwarz-trosien@gls-treuhand.de

 

Weitere Informationen

Studienförderung

Die Studienförderung der GLS Treuhand bietet finanzielle Unterstützung in Form eines zeitlich befristeten Darlehens, um den eigenen Berufswunsch zu verfolgen und eine gute Ausbildung dafür zu ermöglichen.
Studienförderung

Ihr Kontakt für den Förderbereich