Vererben
Mit dem Testament die Welt von morgen gestalten
Der letzte Wille ist viel mehr als die Regelung Ihres Nachlasses. Das eigene Vermächtnis bedeutet eine Auseinandersetzung mit zahlreichen Fragen Ihres Lebens, Ihrer Biografie und mit Menschen, die Sie währenddessen begleitet haben. Auch über den Tod hinaus soll das, was im Leben wichtig ist, Bestand haben. Daher entscheiden sich immer mehr Menschen dazu, etwas an die nächste Generation weiter- und an die Gesellschaft zurückzugeben.
Testamentsbegleitung
Vielleicht zählen auch Sie zu denjenigen, die mit ihrem Erbe zum einen diejenigen versorgen möchten, die ihnen nahestehen und zum anderen gemeinnützige Organisation unterstützen wollen, die ihre Herzensangelegenheiten teilen und umsetzen. Da die GLS Treuhand in sehr vielen Bereichen (Klima- und Artenschutz, Demokratieförderung, ökologische Landwirtschaft, Bildung und mehr) gemeinnützig wirkt, sind wir als Testamentsbegleitung in der Lage, Ihnen eine Bandbreite an Wirkungsmöglichkeiten für ein nachhaltiges Engagement über den Tod hinaus vorzuschlagen. So können Sie sicher sein, dass Ihr Nachlassvermögen sinnstiftend Ihren Wünschen entsprechend wirken wird.
Gerne tauschen wir uns mit Ihnen aus und klären, ob die Testamentsbegleitung durch die GLS Treuhand für Sie passend ist.
Ein Vermächtnis anordnen
Mit einem Vermächtnis können Sie in Ihrem Testament einzelne Vermögensgegenstände oder Geldbeträge Personen oder Institutionen zuweisen, ohne dass diese zu Erben werden. Wer im Vermächtnis bedacht wird, hat einen Anspruch auf die Übertragung des vermachten Vermögensgegenstandes bzw. Geldbetrages.
Auch gemeinnützige Stiftungen und Stiftungsfonds, sowie die GLS Treuhand als Verein können mit Vermächtnissen bedacht werden.
Eine Erbeinsetzung vornehmen
Neben natürlichen und juristischen Personen kann auch eine gemeinnützige Institution wie die GLS Treuhand als Erbin eintreten und sich um den Nachlass kümmern. Sofern Sie die GLS Treuhand als Erbin bedenken, übernimmt sie umfassende Aufgaben als Ihre Rechtsnachfolge: Sie sichert den Nachlass und veranlasst alle erforderlichen damit einhergehenden Maßnahmen; dazu können beispielsweise auch Haushaltsauflösungen gehören. Außerdem sorgt sie für die Erfüllung aller im Testament erfolgten Auflagen und Vermächtnisse sowie sonstiger umsetzbarer Wünsche und Anliegen. Damit übernimmt sie die Aufgabe der Verwalterin Ihres Nachlasses.
Möchten Sie im Testament die GLS Treuhand bedenken, sprechen Sie uns an. Wir freuen uns darauf, mit Ihnen zu Ihren Fragen und Überlegungen in einen vertrauensvollen Austausch zu kommen. Bitte berücksichtigen Sie dabei, dass unsere Gespräche eine rechtliche und steuerliche Beratung nicht ersetzen.
Erbe - Nachlass - Vermächtnis: Unsere Broschüre für die Testamentsgestaltung
Welche Fehler sollte ich beim handgeschriebenen Testament vermeiden? Wann ist eine vorzeitige Schenkung sinnvoller? Wie kann ich mein Herzensthema über einen gemeinnützigen Träger im Testament verankern? Rund um die Testamentserstellung kreisen viele Fragen und viele von ihnen benötigen eine individuelle Betrachtung. Daher bieten wir Ihnen an, Ihr Anliegen persönlich zu besprechen.
Darüber hinaus kann Ihnen unsere Broschüre mit oft gestellten Fragen und Antworten, Möglichkeiten über das Testament hinaus zu gestalten, vielen Anregungen zum digitalen Testament und vielem mehr eine erste Orientierung verschaffen. Melden Sie sich bei uns unter Tel. +49 234 5797 5850 oder stiftungsbetreuung@gls-treuhand.de, um die Publikation kostenfrei zu bestellen.