Vererben

Das Vererben zu Lebzeiten gestalten

Der letzte Wille ist viel mehr, als nur die Regelung Ihres Nachlasses. Das eigene Vermächtnis bedeutet eine Auseinandersetzung mit zahlreichen Fragen Ihres Lebens, Ihrer Biografie, aber auch mit Menschen, die Sie währenddessen begleitet haben. Dazu zählen nicht nur Familie oder Verwandte, sondern auch Freund*innen oder Unterstützer*innen.

Viele Menschen wollen ihr Vermögen nicht erst zum Zeitpunkt ihres Todes an andere übergeben lassen, sondern dies bereits zu Lebzeiten aktiv gestalten. Hier sieht die deutsche Rechtsprechung durchaus Möglichkeiten vor, in dem es ein vorzeitiges Erbe im Erbrecht berücksichtigt und juristisch verankert hat. Die Variante des Vererbens bzw. Schenkens zu Lebzeiten weist sowohl Vorteile als auch gewisse Nachteile auf. Ein solcher Schritt sollte daher gut überlegt und noch sorgsamer vorbereitet werden.

Eine zu Lebzeiten vollzogene Schenkung ermöglicht es dem*der Schenkenden, selbst Einfluss auf die Auswahl der Empfänger*innen zu nehmen und bei der Ausgestaltung der rechtlichen Schenkungsform mitzuwirken. Der*die Schenkende kann dabei gezielt Personen in seine Urteilsbildung und Entscheidungsfindung miteinbeziehen.
Diese Menschen können die Arbeit des Schenkenden nach seinem Tode fortführen, indem sie beispielsweise die Aufgabe des Testamentsvollstreckers übernehmen.

Die GLS Treuhand verfügt über langjährige Erfahrung, auch für komplexe Rechtskonstrukte sachgerechte und passgenaue Lösungen zu entwickeln. Dazu gehört eine gemeinsame selbstkritische Prüfung, inwiefern beispielsweise eine Schenkung zu Lebzeiten mit Auflagen wie dem Widerrufsrecht oder der zweckgebundenen Spende verbunden sein soll.

 

Möglichkeiten des Vererbens

Vererben durch Zustiften
Ihr Erbe kann in eine bereits bestehende Stiftung einfließen. Man spricht dann von einer Zustiftung. Unter einer Zustiftung (Richtwert ab € 3.000) versteht man eine Zuwendung des Stifters oder von Dritten, die dem Stiftungszweck dient und dem Stiftungsvermögen zufließen soll. Zustiftungen erhöhen somit das Stiftungskapital, da sie nicht verausgabt werden und der Stiftung erhalten bleiben. Eine Zustiftung erhöht nachhaltig die Ertragssituation einer Stiftung. Eine Zustiftung kann beispielsweise in Form von Erbeinsetzungen und Vermächtnissen erfolgen.

Die GLS Treuhand verfügt über ein breites Spektrum an Zustiftungsoptionen und unterschiedlichsten Themenstiftungen. Gerne können Sie sich auch an den von uns gegründeten Stiftungen beteiligen und Ihr Geld somit gezielt für einen bestimmten Zweck einsetzen.
Sie wirken dabei gemeinsam mit anderen Menschen an der Bewältigung aktueller gesellschaftlicher Herausforderungen in einem erfahrenen Rahmen mit.
Unsere eigenen Stiftungen.

Flexibilität trotz Schenkung
Sie überlassen der GLS Treuhand einen Schenkungsbetrag mit der Bedingung, dass Ihr Betrag in einer persönlichen wirtschaftlichen Notlage innerhalb einer im Vorfeld vereinbarten Frist ganz, teilweise oder in Raten an Sie zurückgezahlt wird. Dieses Widerrufsrecht erlischt mit Ihrem Tode. Die Erträge, die durch die Vermögensanlage generiert werden, setzen wir für gemeinnützige Initiativen, die Sie auf Wunsch auch selber benennen können, ein.

Eine Schenkung kann gezielt unter Benennung eines konkreten Schenkungszwecks erfolgen. In einem solchen Fall leiten wir Ihr Schenkgeld  direkt an die von Ihnen, und in Abstimmung mit uns, benannte gemeinnützige Initiative weiter. Menschen, die als Spender*in gerne anonym bleiben wollen, nutzen diese Möglichkeit.

Sollten Sie noch kein konkretes Förderprojekt vor Augen haben, sondern Ihnen grundsätzlich ein ganz bestimmter Themenbereich am Herzen liegen , so helfen wir Ihnen gerne bei der Suche nach einer passenden gemeinnützigen Initiative.

Beratung seit über 60 Jahren

Seit über 60 Jahren berät die GLS Treuhand Menschen, deren Wunsch es ist, einen Teil ihres finanziellen Vermögens für gemeinnützige Projekte einzusetzen und der Gesellschaft somit etwas zurückzugeben.

Unsere Beratung geht auf Ihre individuellen Lebensumstände ein. Neben der Beschäftigung mit dem eigenen Leben sind zahlreiche Fragen zu beantworten. Was gibt es beim Thema Vererben, Schenken oder Zustiften zu beachten? Welche steuerlichen Aspekte spielen eine Rolle? Kann der letzte Wille mit bestimmten Auflagen verbunden werden?

Gerne helfen wir Ihnen, die für Sie richtigen Antworten zu finden und maßgeschneiderte Lösungen für Ihre individuellen Bedürfnisse zu entwickeln.

Ihr Kontakt

Sie haben eine Frage? Das Team der Stiftungsbetreuung hilft Ihnen gerne weiter!

+49 234 5797 5135

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Unabhängig davon , ob Sie über eine eigene Stiftung nachdenken oder bereits Stifter*in sind: Die GLS Treuhand begleitet Sie von der ersten Orientierung über die Stiftungsgründung bis hin zur Stiftungsverwaltung und bietet mit einem Triple-Win Ansatz Vorteile, die weit über eine reine Verwaltung hinausgehen.
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Mit einer Schenkung oder Spende können Sie Ihrem ganz eigenen Wunsch nach gesellschaftlichem Engagement Ausdruck verleihen. Lernen Sie die vielen individuellen Möglichkeiten kennen, mit geschenktem Geld eine positive gesellschaftliche Wirkung zu erzielen.
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