Vererben durch Zustiften
Ihr Erbe kann in eine bereits bestehende Stiftung einfließen. Man spricht dann von einer Zustiftung. Unter einer Zustiftung (Richtwert ab € 3.000) versteht man eine Zuwendung des Stifters oder von Dritten, die dem Stiftungszweck dient und dem Stiftungsvermögen zufließen soll. Zustiftungen erhöhen somit das Stiftungskapital, da sie nicht verausgabt werden und der Stiftung erhalten bleiben. Eine Zustiftung erhöht nachhaltig die Ertragssituation einer Stiftung. Eine Zustiftung kann beispielsweise in Form von Erbeinsetzungen und Vermächtnissen erfolgen.
Die GLS Treuhand verfügt über ein breites Spektrum an Zustiftungsoptionen und unterschiedlichsten Themenstiftungen. Gerne können Sie sich auch an den von uns gegründeten Stiftungen beteiligen und Ihr Geld somit gezielt für einen bestimmten Zweck einsetzen.
Sie wirken dabei gemeinsam mit anderen Menschen an der Bewältigung aktueller gesellschaftlicher Herausforderungen in einem erfahrenen Rahmen mit.
Unsere eigenen Stiftungen.