Stiften
Stiften ist eine wundervolle und persönliche Geste. Mit dem Stiften geben wir ohne Eigennutz etwas aus unserem Besitz an andere Menschen weiter. Mit der Gründung eines Stiftungsfonds oder einer Stiftung geben Sie dem geschenkten Vermögen eine Intention mit. Zu geben bedeutet allerdings auch, die Letztentscheidung über die Verwendung der Mittel vertrauensvoll denjenigen zu überlassen, die die Projekte tatkräftig umsetzen. So können Sie zur Verwirklichung von etwas beitragen, das Ihnen am Herzen liegt. Wenn Sie wissen möchten, welche Formen des Stiftens es gibt und welche Möglichkeiten für Sie relevant sind, kontaktieren Sie uns gerne mit einer Anfrage.
Stiftungsmöglichkeiten
Eine anfängliche Stiftungsidee oder allgemeine Fragen zu gesellschaftlichem Engagement sind oftmals der Anlass für ein erstes Gespräch. Wir hören Ihnen zu, lernen Ihre Vorstellungen kennen und unterbreiten Vorschläge zur Umsetzung. In einem gemeinsamen Dialog suchen und finden wir gemeinsam eine Stiftungsform, die optimal zu Ihren Vorstellungen passt.
Beim Stiften richten wir unseren Blick nicht nur auf die positive Wirkung durch Zuwendungen an Projekte, sondern gestalten auch die Vermögensanlage nach strengen sozial-ökologischen Kriterien. Mit unserer gemeinschaftlichen sozial-ökologischen Vermögenslage GLS TREUGEA wirkt Ihr Geld so bereits mit der Anlage im Sinne der Stiftungszwecke und im Einklang mit der Vision der GLS Treuhand.
Die Stifter*innen-Gemeinschaft
Bei uns werden Sie Teil des GLS Treuhand-Netzwerks. Wir haben während unserer über 60-jährigen Tätigkeit ein lebendiges Netzwerk zwischen den von uns betreuten Stiftungen und gemeinnützigen Projekten aufgebaut. Sie erhalten somit auf Wunsch Zugang zu vielfältigen Initiativen und werden Teil der GLS Stifter*innen-Gemeinschaft.
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Stiftungsfonds in der Dachstiftung für Individuelles Schenken
Unser Dach für Ihr Vorhaben
Mit der Dachstiftung für individuelles Schenken haben wir eine Stiftung geschaffen, die Menschen ermutigt, ihr Geld für gesellschaftliches und gemeinnütziges Engagement einzusetzen. Innerhalb der bereits bestehenden Dachstiftung können Sie einen Stiftungsfonds gründen, in dem Sie eine „Schenkung unter Auflage“ machen. Bei der Gründung wird eine individuell gestaltete Vereinbarung zwischen Ihnen und der Dachstiftung getroffen, in der die gemeinnützigen Schwerpunkte (Zwecke) festgelegt werden.
Diese Stiftungskonstruktion bietet einen einfachen Einstieg in die Stiftungswelt und ist besonders schnell und flexibel, da sie weder einer eigenen Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht noch der Genehmigung durch das Finanzamt bedarf. Somit entsteht eine Art „kleine Stiftung“, die zwar Teil der Dachstiftung ist, sich aber klar von den anderen Stiftungsfonds abgrenzen lässt und den eigenen Förderzielen unterstellt ist. Derzeit sind rund 170 Fonds in der Dachstiftung versammelt. Sie alle verfolgen die Stärkung der Gesellschaft und sind gemeinnützig, haben aber gleichzeitig unterschiedliche Themen und Stiftungszwecke.
Diese Bündelung hat nicht nur die schlanke Verwaltungsstruktur zu Vorteil, sondern bietet auch Vorzüge in der Vermögensanlage: Durch das Zusammenlegen der vielen großen und kleinen Stiftungsgelder der Stiftungsfonds können wir Anlagemöglichkeiten nutzen, die sonst nur „großen“ Stiftungen vorbehalten wären. Natürlich geschieht dies im geprüften sozial-ökologischen Umfeld und nach den strengen Kriterien der GLS TREUGEA.
Wir empfehlen für einen Fonds in der Dachstiftung für individuelles Schenken eine Gründungssumme von mindestens 50.000 Euro. Bei Bedarf lässt sich der Stiftungsfonds in eine treuhänderische oder selbstständige Stiftung umwandeln.
Die treuhänderische Stiftung
Eine treuhänderische Stiftung ist eine unselbstständige Steuerrechtsperson und wird durch einen Treuhänder wie der GLS Treuhand rechtlich vertreten. Mit der Gründung wird das Stiftungsvermögen an den Treuhänder übergeben, der zudem sämtliche Verwaltungsaufgaben übernimmt und den Stiftungsgremien als Ansprechpartner zur Verfügung steht. Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit erfolgt durch das Finanzamt.
Für eine treuhänderische Stiftung empfehlen wir eine Gründungssumme von mindestens 500.000 Euro. Gerne gründen wir mit Ihnen eine treuhänderisch geführte Stiftung oder begleiten Sie bei einem Treuhänderwechsel.
Selbstständige Stiftungen
Eine rechtlich selbstständige Stiftung ist eine eigenständige juristische Person und verfügt über eigene Gremien sowie einen Vorstand. Sie wird mit dem Ziel gegründet, wohltätige Zwecke dauerhaft zu verwirklichen und das Stiftungsvermögen langfristig zu erhalten. Sie muss von der Stiftungsaufsicht anerkannt werden und ist ihr gegenüber rechenschaftspflichtig. Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit erfolgt durch das Finanzamt. Die Zwecke können sowohl fördernd als auch operativ verfolgt werden.
Wir empfehlen für diese Stiftungsform eine Gründungssumme von mindestens drei Millionen Euro. Wenn Sie Ihre bereits bestehende rechtsfähige Stiftung in unsere Hände geben möchten, sprechen Sie uns gerne an.