Studienförderung
Eine gute Ausbildung ist wichtig, um im Leben den eigenen Weg finden und gehen zu können.
Passt die Ausrichtung des Studiums/der Ausbildung zur GLS Treuhand?
Die Ausrichtung des Studiums oder der Ausbildung soll in einem Kontext stehen zu den gesellschaftlichen Anliegen der GLS Treuhand. Hierzu zählen insbesondere demokratiefördernde und Zivilgesellschaft stärkende, sowie – auf besonderen Wunsch einiger Stifter*innen – künstlerische und therapeutische Ausbildungen, insbesondere Eurythmie und Heileurythmie, eine regenerative und dezentrale Energieversorgung sowie ein unabhängiger, investigativer Journalismus als Grundlage einer lebendigen Demokratie.
Nach Eingang der Bewerbungsunterlagen prüfen wir, ob eine Förderung innerhalb unserer eigenen Handlungsfelder oder in den durch uns betreuten Stiftungsfonds und Stiftungen liegt.
Bewerbungsfristen
Bewerbungen können – innerhalb der Bewerbungsfristen – ausschließlich über das Online-Bewerbungsportal zur Studienförderung eingereicht werden.
- Bewerbungen für das Sommersemester können vom 01.01. – 28.02. eingereicht werden.
- Bewerbungen für das Wintersemester sowie für ein Ausbildungsjahr können vom 01.05. – 30.06. eingereicht werden.
Information und Bewerbung
- Die GLS Treuhand vergibt Studienförderungen für folgende Studiengänge/Ausbildungen:
- Demokratieförderung und Stärkung der Zivilgesellschaft
- künstlerische und therapeutische Ausrichtung, insbesondere Eurythmie und Heileurythmie
- regenerative und dezentrale Energieversorgung
- unabhängiger, investigativer Journalismus als Grundlage einer lebendigen Demokratie
- Die Studienförderung in Höhe von max. 450 Euro pro Monat wird frühestens ab dem 2. Ausbildungs-, bzw. Studienjahr bewilligt und erfolgt für die Dauer von 12 Monaten; die Auszahlung erfolgt monatlich per Dauerauftrag.
- Prüfen Sie, ob Sie die Bewerbungsvoraussetzungen hinlänglich erfüllen, bevor Sie den Antrag einreichen.
- Die Bewerbung kann erst dann erfolgen, wenn Sie alle Antragsunterlagen vollständig und zusammen bei uns einreichen. Ein Upload in Teilen ist nicht zulässig.
- Wir akzeptieren ausschließlich Bewerbungen über das Online-Bewerbungsportal Studienförderung. Es wird auf dieser Seite während des Bewerbungszeitraumes freigeschaltet.
- Unvollständige oder fehlerhafte Bewerbungen können im Vergabeprozess nicht berücksichtigt werden.
- Nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden die Antragsunterlagen geprüft. Nach 6 bis spätestens 8 Wochen bekommen Sie Nachricht, ob Ihr Antrag berücksichtigt werden konnte.
Bewerbungsvoraussetzungen
Die Bewilligung eines Antrags auf Förderung setzt voraus, dass Eigenmittel, staatliche Maßnahmen, Förderungen anderer Stiftungen, regionale Studienfonds und Hilfen aus dem persönlichen Umfeld ausgeschöpft sind und eine Fortsetzung oder insbesondere auch der Abschluss eines Studiums oder einer Ausbildung ohne eine Überbrückungsfinanzierung kaum möglich oder nicht zumutbar wäre.
Ein Stipendium wird frühestens ab dem 2. Studien- bzw. Ausbildungsjahr für ein Jahr gewährt. Eine Verlängerung ist grundsätzlich möglich, bedarf jedoch eines neuen Antrags.
Antragsunterlagen
Über das Online-Bewerbungsportal müssen alle angeforderten Unterlagen als PDF-Dokumente eingereicht werden. Wesentliche Themenbereiche und Fragen haben wir für Sie vorprogrammiert. Diese vorbereiteten Dokumente für Ihre Antragstellung können Sie als Download herunterladen.
Die Bewerbungsfristen sind einzuhalten.
Folgende Unterlagen sind als PDF einzureichen:
- aussagekräftiger Lebenslauf mit aktuellem Foto
- Motivationsschreiben zum Studium bzw. zur Ausbildung mit einer Beschreibung der Anliegen für das künftige berufliche Wirken.
- Empfehlungsschreiben von einer Person, die in Verbindung mit dem Ausbildungs- bzw. Studiengang steht
- ein zweites Empfehlungsschreiben
- aktuelle Studien- bzw. Ausbildungsbestätigung
- Voraussetzungen zur Antragstellung (Download befindet sich im Online-Bewerbungsportal)
- Datenschutzerklärung (Download befindet sich im Online-Bewerbungsportal)
- Finanzierungsplan (Download befindet sich im Online-Bewerbungsportal)
Antragstellung
Liegen Ihnen alle erforderlichen Unterlagen vor, können Sie einen Antrag auf finanzielle Unterstützung für Ihr Studium oder Ihre Ausbildung stellen, wenn
- die Ausrichtung Ihres Studiums/Ihrer Ausbildung zu den Handlungsfeldern der GLS Treuhand passt,
- Sie alle Bewerbungsvoraussetzungen erfüllen,
- Sie alle erforderlichen Antragsunterlagen (8 Dokumente) als PDF vorliegen haben (die 3 vorprogrammierten Dokumente für die digitale Antragstellung erhalten Sie über den Downloadbereich bei der digitalen Antragstellung)
Der Förderantrag erfolgt online auf einer digitalen Antragsseite zur Studienförderung. Das bedeutet, dass Anträge nicht postalisch eingereicht werden können.