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Mit Dir. Mit Uns. Für Alle - Gegen staatliche Durchgriffe in gesellschaftliche Freiräume
Stellungnahme zu den Kontenkündigungen der GLS Bank und zum offenen Brief des Netzwerks „Debanking stoppen“
02.03.2026
Als GLS Treuhand verstehen wir uns als Teil der aktiven Zivilgesellschaft. Seit unserer Gründung fördern wir Organisationen und Projekte, die sich für eine offene Gesellschaft, den Rechtsstaat und eine lebenswerte, soziale Zukunft einsetzen.
Die öffentlich diskutierten Kontokündigungen bei der GLS Bank nehmen wir zum Anlass, unsere Haltung darzulegen. Wir wollen die Situation sachlich einordnen und zu einem Schulterschluss der progressiven Kräfte unter Einschluss der GLS Bank aufrufen. Vor allem möchten wir auf politische und rechtliche Dimension dieser Vorgänge hinweisen, die nicht von einer einzelnen Bank, sondern nur durch ein mutiges und gemeinsames Eintreten aller anti-reaktionären Organisationen, Unternehmen und Personen zu verbessern ist. Hinzu müssen wir uns gegenseitig Vertrauen und Dialogfähigkeit schenken und unseren Rechtsstaat aktiv verteidigen. Erfreulicherweise konnte die GLS Bank vor wenigen Tagen dem Verein Rote Hilfe wieder eine Bankverbindung anbieten.
Mit einer Bilanzsumme von heute knapp 10 Milliarden Euro ermöglicht die GLS Bank tausenden von Menschen und ihren gewerblichen und gemeinnützigen Unternehmungen ethisch verlässliche Finanzierungen. Als Genossenschaftsbank gehört sie ihren rund 143.000 Mitgliedern und ca. 11.000 karitativen, sozialen oder aktivistischen Organisationen. Die GLS Treuhand ist Genossenschaftsmitglied der Bank seit 1974 und kennt die Werte und die Integrität der Vorstandsmitglieder sehr gut. Schließlich ist die GLS Bank in den 1970er-Jahren aus der GLS Treuhand heraus gegründet worden. Dennoch sind wir rechtlich eigenständige, voneinander unabhängige Organisationen. Über 300 gemeinnützige Organisationen sind die ausschließlichen Vereinsmitglieder der GLS Treuhand; dazu zählt nicht die genossenschaftlich-gewerbliche GLS Bank.
“Geld ist ein soziales Gestaltungsmittel!“ – dieser Grundgedanke verbindet die GLS Gruppe seit jeher. Wir, die Mitarbeitenden des gemeinnützigen Vereins GLS Treuhand, sind stolz darauf, elementarer Teil der GLS Gruppe zu sein.
Auch verbindet uns das Ziel zugunsten einer offenen Gesellschaft, einem funktionierenden Rechts- und Sozialstaat und einer zukunftsfähigen Mitwelt zu wirken.
Die öffentlich gewordenen Kontenkündigungen sind für die betroffenen Personen und Organisationen hart und existenzbedrohend. Gleichzeitig kennen wir die Bank seit 50 Jahren und wissen, wie und wofür sie arbeitet. Wir haben volles Vertrauen in die GLS Bank, dass diese Kündigungen aus rechtlichen Gründen unvermeidbar waren. Wir haben vollen Respekt vor den schwierigen Abwägungsfragen und Sanktionsdrohungen, denen sich der Bankvorstand stellen musste.
Die genauen Einzelheiten, die zu den Kontenkündigungen im jeweiligen Einzelfall geführt haben, kennen wir ebenso wenig wie andere nicht-betroffene Kund*innen. Sie unterliegen dem Bankgeheimnis, richtigerweise, so dass die GLS Bank diesbezüglich nicht so transparent sein darf wie gewohnt. Dabei zeichnet sich die GLS Bank seit langem durch größtmögliche Transparenz aus, wie man bspw. an der Veröffentlichung ihrer Kreditzusagen ablesen kann – es muss also zwingende rechtliche Gründe geben, warum die Anlässe für die Kontenkündigungen nicht offengelegt wurden. Und diesen gesetzlichen Zwang zur Intransparenz sollten wir als Mitglieder und Kund*innen nicht der GLS Bank anlasten.
Ausgehend von dieser rechtlichen Zwangslage ist (dennoch) eine sehr aktive, dialogische und lösungsorientierte Kommunikation zwischen Bank und den einzelnen betroffenen Kund*innen geboten. Wir wissen von der GLS Bank, dass sie das Gespräch gesucht hat. So sind Bankmitarbeiter*innen teils hunderte von Bahnkilometern gefahren, um die betroffenen Kund*innen persönlich zu sprechen. Auch mit der Initiative „Debanking stoppen“ hat es einen Austausch gegeben.
Wenn wir erwarten dürfen, dass die GLS Bank ihre Kund*innen, also die betroffenen zivilgesellschaftlichen Organisationen, nach Kräften unterstützt, so darf diese Unterstützung keine Einbahnstraße sein: Wir dürfen von den betroffenen Kund*innen und ihren Unterstützern erwarten, dass sie gemeinsam mit der GLS Bank nach Lösungen suchen und ihre berechtigten Vorwürfe an die richtigen Adressaten in deutschen Behörden und Parlamenten richten. Bei allem Verständnis für die Emotionen muss es eine sachliche, faktenbasierte Auseinandersetzung geben. Den offenen Brief der Initiative „Debanking stoppen“ lesen wir als konstruktiven Versuch in dieser Hinsicht, der jedoch mit dem Schlagwort „Debanking“ die Debatte stark verkürzt.
Jede*r Kund*in sollte – so ist unser Verständnis von sozialer Nachhaltigkeit und zwischenmenschlicher Ethik –gesprächsfähig und gesprächsbereit sein, bevor er oder sie in die Öffentlichkeit geht.
Die Kontokündigungen bedeuten mehr als einzelne bankvertragliche Vorgänge, die manche Akteure in der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht), Ministerien und der Politik vielleicht begrüßen und Kund*innen sicherlich als existenzgefährdend erleben. Wir können diese Ereignisse nur politisch verstehen und rufen alle Beteiligten dazu auf, die Diskussion auf die politische Ebene zu bringen:
Wir kritisieren ein anti-freiheitlich gesinntes behördliches Zusammenwirken – spätestens seit den Razzien gegen die Letzte Generation und seit den rechtswidrigen Beschlagnahmungen von Vereinskonten im Jahr 2023 ist sichtbar, dass die verschiedensten Landes- und Bundesbehörden aus einem bestimmten politischen Willen als Werkzeuge in Stellung gebracht werden, um nach dem Motto „follow the money“ den Auftrag zu erfüllen, „missliebige Geldströme auszutrocknen“.
Generell ist Behördeneffizienz bei der Bekämpfung von Kriminalität natürlich richtig und begrüßenswert, doch werden entsprechende Instrumente insbesondere der Geldwäschebekämpfung unserer Meinung nach überschießend auch auf legitimes gesellschaftliches Handeln angewandt. Sehr kritisch verfolgen wir die Versuche von Akteuren in Verwaltung und Politik, demokratische Organisationen zu delegitimieren. Voreingenommenheit ist kein zulässiger Maßstab für Verwaltungshandeln.
Wir fordern Respekt für zivilgesellschaftliche Handlungsfreiräume und wehren uns gegen deren Einschränkung und gar Abriss („shrinking spaces“). Die rechtsstaatliche Gewaltenteilung muss uneingeschränkt gelten.
Was hat sich in den letzten Jahren verändert? Manche Medien und Parteien diffamieren und kriminalisieren schon seit geraumer Zeit das progressiv-gesellschaftliche Engagement, obgleich dieses auf dem Boden der Grundrechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit stattfindet und von unseren Verfassungsvätern und -müttern ausdrücklich gewollt war. In der Folge der verbalen Diffamierungen agieren Behörden mit einem System, in dem die einzelnen Betroffenen kaum einen klaren Adressaten für ihre Beschwerden und Rechtsmittel haben. Beispielsweise scheint es im Fall des Kontos der Roten Hilfe bei der Sparkasse Göttingen so gewesen zu sein, dass die Kündigung ausgesprochen wurde, weil die Rote Hilfe in einem Verfassungsschutzbericht erwähnt wurde. Auch allein der Verdacht auf Geldwäsche darf keine Grundlage für Kontenkündigungen sein. Wenn es an einem Verwaltungsakt fehlt, dann wird es den Betroffenen extrem schwer gemacht, ihre Rechte mit den üblichen Rechtsmitteln (Widerspruch, Klage, Berufung, Revision, Verfassungsbeschwerde etc.) einzufordern. Es ist nicht Aufgabe von privaten Banken und anderen Unternehmen dort Entscheidungen zu treffen und auszuführen, wo es tatsächlich einer polizeilichen Ermittlung und am Ende eines Gerichtsbeschlusses bedürfte.
Die Forderungen der gemeinnützigen GLS Treuhand
Wir als GLS Treuhand verstehen uns als zivilgesellschaftliche Organisation (civil society organisation CSO), die für die Offenhaltung der bürgerlichen Freiheitsräume eintritt und zahlreiche gemeinnützige Initiativen im Rahmen unserer Satzungszwecke fördert. Daher fordern wir:
- Unsere Demokratie braucht eine starke, plurale Zivilgesellschaft. Staat und Politik müssen das Engagement der Millionen von Menschen respektieren und schützen.
- Unsere Sorge gilt allen zivilgesellschaftlich aktiven Menschen und Organisationen, die für Freiheit und eine menschliche Zukunft auf dem Boden des Grundgesetzes und der geltenden Gesetze eintreten. Und unsere Solidarität gilt der GLS Bank und anderen Finanzinstituten, die dem Druck von Akteuren in Verwaltung und Politik ausgesetzt sind.
- Auch für Organisationen und Unternehmen muss es einen Rechtsanspruch auf ein Basiskonto geben. Die Grundrechte, in den vorliegenden Fällen insbesondere die Vereinsfreiheit von Artikel 9 Grundgesetz, bieten Abwehrrechte gegen staatliche Übergriffe und im Umkehrschluss einen Anspruch auf ein Bankkonto. Zugleich sollten wir unser Recht auf Bargeld verteidigen.
- Der liberal gesinnte Gesetzgeber auf Bundes- und Landesebene muss handeln, um Ermessensspielräume der Exekutive einzuschränken – nicht zuletzt, um deren Instrumentalisierung durch zukünftige rechtsextreme Minister zu verhindern.
- Wer von Kontokündigungen betroffen ist, sollte sich nicht nur anklagend in die Öffentlichkeit stellen, sondern offenlegen, welche konkreten Beanstandungen es gab und wie diese beseitigt werden können. Das ist die Verantwortung jede*r Bankund*in.
- Jedes Finanzinstitut sollte sich mutig positionieren, indem es Kund*innen unverzüglich mit einem Konto versorgt, wenn es keine rechtlichen Hindernisse mehr gibt. Flankierend müssen die Finanzinstitute das Recht haben, ihren Kund*innen die Gründe für Kontenkündigungen offenzulegen (dieses Recht ist derzeit stark eingeschränkt), damit überhaupt eine Chance besteht, Beanstandungen aufzulösen.
- Wir brauchen nicht mehr Risikomanagement auf der Ebene der einzelnen Finanzinstitute, sondern ein sensibles Risikomanagementsystem für unsere Demokratie und Rechtsstaatlichkeit.