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#Gefördert: Klimaschutz ist nicht optional

01.10.2025

Für die 11.000 Kommunen in Deutschland sind Klimaschutzmaßnahmen „freiwillige Aufgaben“. Kein Wunder also, dass wichtige und befürwortete Projekte angesichts knapper Kassen auf der Strecke bleiben. Der Verein Gesellschaft für Klima und Demokratie hat da eine wirksame Lösung erarbeitet.

Wenn Klimaschutz und Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgaben im Artikel 91a des Grundgesetzes verankert würden, müssten sich Bund und Länder an den Kosten beteiligen. Somit wäre der Klimaschutz wie ÖPNV, Energieversorgung und Stadtentwicklung fest im Budget der Kommunen zu planen und könnte wirksam vor Ort nach den Bedarfen der Region umgesetzt werden.

Bleibt die Lage wie sie ist, können z.B. keine festen Positionen für die Realisierung von Klimaschutzmaßnahmen besetzt werden und bereits fertige Konzepte kommen nicht in die Umsetzung. Bei fehlender Anpassung an Extremwetter, Hitze und ohne Schritte, die die Biodiversität fördern, erhöhen sich Kosten für den Bevölkerungs- und Naturschutz.

So kommt der Klimaschutz ins Grundgesetz

Der Gesellschaft für Klima und Demokratie e.V. (ehemals Bürgerbegehren Klimaschutz e.V.) unterstützt und berät Kommunen und Initiativen, die vor Ort den Klimaschutz voranbringen wollen. Für eine Grundgesetzänderung braucht es eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag sowie im Bundesrat. Dafür soll die Forderung nach einer Gemeinschaftsaufgabe zunächst in die Wahlprogramme der Parteien und schließlich in den Koalitionsvertrag der nächsten Regierung kommen. Im Vorfeld sind daher Gespräche mit Entscheidungsträger*innen, Petitionen und öffentlichkeitswirksame Aktionen geplant. Über die Fortschritte informiert der Verein auf seiner Kampagnenseite.

Die Dachstiftung für individuelles Schenken in der GLS Treuhand fördert das Projekt mit 80.000 Euro.

Meilenstein: Übergabe der Petition "Klimaschutz ins Grundgesetz" | Foto: Björn Obmann

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