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#Gefördert: Deutsche Umwelthilfe gewinnt Klage für mehr Trinkwasserschutz

26.03.2025

Die GLS Treuhand hat die Deutsche Umwelthilfe dabei finanziell unterstützt, auf dem Rechtsweg die Einhaltung der gesetzlichen Nitratgrenzwerte in Deutschland durchzusetzen. Nun ist das höchstrichterliche Urteil da und die Bundesländer müssen endlich handeln.


Eigentlich hat Deutschland schon seit 1991 eine verbindliche Nitratrichtlinie. Eigentlich, denn obwohl die gültigen Nitratgrenzwerte im Oberflächen- und Grundwasser weiträumig nicht eingehalten werden, sind die zuständigen Behörden gegen die Verursacher nicht eingeschritten. Daher klagte unser Mitglied, die Deutsche Umwelthilfe (DUH), bereits 2018 und 2019 erfolgreich für Trinkwasser ohne Nitratbelastung. Die in Kraft getretene Düngeverordnung vom 2. Mai 2020 brachte allerdings keine zufriedenstellende Absenkung der Nitratgrenzwerte. Das damit zusammenhängende Nitrataktionsprogramm wäre im Frühjahr 2024 zu aktualisieren gewesen; auch dies ist nicht passiert. So verklagte die DUH die Bundesländer Niedersachen und Nordrhein-Westfalen wegen Unterlassung des gesetzlich geforderten Gesundheitsschutzes und klagte sich erfolgreich durch die Instanzen. Ebenso wie die unteren Verwaltungsgerichte bekam die DUH nun auch vor dem Bundesverwaltungsgericht im März 2025 Recht.

Symbolbild zur Nitratbelastung im Wasser | Foto: Canva

Nitrat stammt vor allem aus der intensiven Landwirtschaft, insbesondere aus Düngemitteln. In zu hohen Mengen belastet es das Grundwasser und damit unser Trinkwasser. Hohe Nitratwerte können gesundheitsschädlich sein, da sie im Körper in Nitrit umgewandelt werden, was das Risiko für Krankheiten wie Blausucht bei Säuglingen und möglicherweise für Krebs erhöht. Zudem muss Nitrat aufwendig herausgefiltert werden, was die Wasserkosten steigen lässt.

Weitere Hintergrundinformationen zur Klage und zur Nitratproblematik stellt die DUH auf ihren Webseiten bereit.

 

Die Ems als Präzedenzfall

Als konkretes Beispiel war die Ems Gegenstand der Verhandlungen: Das Gewässer fließt überwiegend durch Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen; ein kleiner Teil gehört zu den Niederlanden. Nun müssen beide Bundesländer neue Maßnahmen ergreifen, um den Grenzwert für Nitrat in Höhe von 50 mg/l in allen „Grundwasserkörpern der Flussgebietseinheit Ems“ einzuhalten und auch Sorge dafür tragen, dass die Grenzwerte langfristig nicht überschritten werden. Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH, ordnet das Urteil folgendermaßen ein: 

„Mit dem gewonnenen Revisionsverfahren haben wir einen Präzedenzfall zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie und damit für die Grund- und Trinkwasserqualität in ganz Deutschland erwirkt. Der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig ist ein Signal für alle Bundesländer, sich an geltendes Recht zu halten und den Schutz unseres Grundwassers ernst zu nehmen. Wir gehen davon aus, dass sich durch dieses bahnbrechende Urteil nun endlich der Grund- und Trinkwasserschutz in ganz Deutschland maßgeblich verbessern wird.“

Mehr Gesundheitsschutz, weniger Kosten

Für die Bürgerinnen und Bürger ist das Urteil eine gute Nachricht. Denn hohe Nitratwerte bedeuten nicht nur Gesundheitsrisiken, sondern auch höhere Kosten für die Wasseraufbereitung. Umso bemerkenswerter ist es, dass die DUH die Einhaltung geltenden Rechts erst einklagen musste – und trotz des gewonnenen Prozesses einen Teil der Gerichtskosten selbst tragen muss. 

„Dass die Landesbehörden in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen schon in den Vorinstanzen klar bescheinigt bekamen, dass sie die eigenen Gesetze nicht einhalten und die Gesundheit der Anwohner gefährden, ist ein Armutszeugnis. Dass dies am fehlenden Rückgrat der Landesminister gegenüber den Lobbygruppen der industriellen Massentierhaltung mit ihren riesigen Güllemengen lag, ist zutiefst beunruhigend. Mal wieder musste die Zivilgesellschaft aktiv werden, um das Rechtstaatsprinzip zu bewahren und Bürgerinteressen zu schützen“ - GLS Treuhand-Vostandsmitglied Hermann Falk

Für die Gerichtskosten vor dem Oberverwaltungsgericht Münster hat die GLS Treuhand eine Förderung in Höhe von 15.000 Euro beigesteuert.

Nächste Schritte

Jetzt sind die Bundesländer gefragt. Sie müssen wirksame Maßnahmen entwickeln und umsetzen, um die Nitratbelastung zu senken und langfristig sauberes Trinkwasser zu sichern. Der NDR fing dazu unterschiedliche Perspektiven ein.

Die Ems ist Gegenstand der Nitratklage der Deutschen Umwelthilfe | Foto: Canva

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