Der letzte Wille ist viel mehr, als nur die Regelung Ihres Nachlasses. Das eigene Vermächtnis bedeutet eine Auseinandersetzung mit zahlreichen Fragen Ihres Lebens, Ihrer Biografie, aber auch mit Menschen, die Sie währenddessen begleitet haben. Dazu zählen nicht nur Familie oder Verwandte, sondern auch Freund*innen oder Unterstützer*innen.
Viele Menschen wollen ihr Vermögen nicht erst zum Zeitpunkt ihres Todes an andere übergeben lassen, sondern dies bereits zu Lebzeiten aktiv gestalten. Hier sieht die deutsche Rechtsprechung durchaus Möglichkeiten vor, in dem es ein vorzeitiges Erbe im Erbrecht berücksichtigt und juristisch verankert hat. Die Variante des Vererbens bzw. Schenkens zu Lebzeiten weist sowohl Vorteile als auch gewisse Nachteile auf. Ein solcher Schritt sollte daher gut überlegt und noch sorgsamer vorbereitet werden.
Eine zu Lebzeiten vollzogene Schenkung ermöglicht es dem*der Schenkenden, selbst Einfluss auf die Auswahl der Empfänger*innen zu nehmen und bei der Ausgestaltung der rechtlichen Schenkungsform mitzuwirken. Der*die Schenkende kann dabei gezielt Personen in seine Urteilsbildung und Entscheidungsfindung miteinbeziehen.
Diese Menschen können die Arbeit des Schenkenden nach seinem Tode fortführen, indem sie beispielsweise die Aufgabe des Testamentsvollstreckers übernehmen.
Die GLS Treuhand verfügt über langjährige Erfahrung, auch für komplexe Rechtskonstrukte sachgerechte und passgenaue Lösungen zu entwickeln. Dazu gehört eine gemeinsame selbstkritische Prüfung, inwiefern beispielsweise eine Schenkung zu Lebzeiten mit Auflagen wie dem Widerrufsrecht oder der zweckgebundenen Spende verbunden sein soll.