BEEn reicht Beschwerde bei der EU ein

26.08.2021

Bis zum 30. Juni hatte die Bundesregierung Deutschland Zeit, die Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II) der EU in nationales Recht umzusetzen – ein breites Bündnis erkennt eine ungenügende Umsetzung der Bundesregierung. Am 6.08. hat das Bündnis Bürgerenergie e.V. (BEEn) mit vielen anderen Akteur*innen eine Rechtsbeschwerde bei der EU-Kommission gegen Deutschland eingelegt.

 

Das Bündnis Bürgerenergie e.V. steht für eine schnelle und bürgernahe Energiewende. Foto und Bildrechte: Jörg Farys

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Das BBEn, der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) sowie eine breite Allianz aus Verbänden und Unternehmen sind auf der Grundlage einer aktuellen Studie und einer rechtlichen Stellungnahme aktiv geworden und weisen auf das Versäumnis der Umsetzung der Bundesregierung hin. Zentrale Kritikpunkte sind, dass die Bundesrepublik die Regelungen der Richtlinie zu gemeinsam handelnden Eigenversorger*innen und des Energy Sharing in Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaften nicht umgesetzt habe. Das Ziel Endkund*innen aktiv in das Energiesystem einzubinden könne somit nicht erreicht werden.

Energiewende aktiv gestalten
Die Umsetzung der Richtlinie würde Bürger*innen jedoch ermöglichen, regional erzeugte Erneuerbare Energie auch regional zu nutzen ohne hohe finanzielle Belastungen und bürokratische Hürden. Die aktuelle Fassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2021) erlaubt die Eigenversorgung aber weiterhin nur für Einzelpersonen. Eigenversorger*innen, die gemeinsam handeln möchten, sind nicht vorgesehen. Eigentümer*innen und Mieter*innen, die beispielsweise gemeinsam eine Solaranlage betreiben möchten, können dies nicht umsetzen. Seit dem Ablaufen der Umsetzungsfrist verstoße die Bundesregierung somit gegen EU-Recht. Das Bündnis fordert die Kommission daher auf, ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten.

Das Bündnis Bürgerenergie e.V. versteht sich als eine offene Plattform für alle Bürgerenergie-Akteur*innen und diejenigen, denen eine klimafreundliche, dezentrale und demokratische Energieversorgung am Herzen liegt.

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Umsetzungesdefizite der Bundesregierung
Die wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen des Instituts für Zukunftsenergie- und Stoffstromsysteme (IZES) zeigen die Umsetzungsdefizite der Richtlinie in ihrer energiewirtschaftlichen Studie auf. Auch der Rechtsanwalt Philipp Boos hat im Auftrag des BEEn untersucht, ob das Erneuerbare-Energien-Gesetz rechtmäßig umgesetzt wurde. Laut seines Gutachtens genießt die gemeinsame Eigenversorgung bisher nicht die gleichen Rechte wie die individuelle. Er weist außerdem daraufhin, dass die Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft nach Artikel 22 der Richtlinie nicht definiert wurde und der Aspekt gemeinsam erzeugte Energie untereinander zu teilen, um sich aus eigenen Anlagen zu versorgen, nicht aufgenommen wurde.

Mit der Rechtsbeschwerde setzt sich das Bündnis für eine schnellere und bürgernahe Energiewende ein. Die GLS Treuhand ist eines der Gründungsmitglieder und langjähriger Förderin des BBEn.

Weitere Informationen finden Sie hier

 

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