Das BBEn, der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) sowie eine breite Allianz aus Verbänden und Unternehmen sind auf der Grundlage einer aktuellen Studie und einer rechtlichen Stellungnahme aktiv geworden und weisen auf das Versäumnis der Umsetzung der Bundesregierung hin. Zentrale Kritikpunkte sind, dass die Bundesrepublik die Regelungen der Richtlinie zu gemeinsam handelnden Eigenversorger*innen und des Energy Sharing in Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaften nicht umgesetzt habe. Das Ziel Endkund*innen aktiv in das Energiesystem einzubinden könne somit nicht erreicht werden.
Energiewende aktiv gestalten
Die Umsetzung der Richtlinie würde Bürger*innen jedoch ermöglichen, regional erzeugte Erneuerbare Energie auch regional zu nutzen ohne hohe finanzielle Belastungen und bürokratische Hürden. Die aktuelle Fassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2021) erlaubt die Eigenversorgung aber weiterhin nur für Einzelpersonen. Eigenversorger*innen, die gemeinsam handeln möchten, sind nicht vorgesehen. Eigentümer*innen und Mieter*innen, die beispielsweise gemeinsam eine Solaranlage betreiben möchten, können dies nicht umsetzen. Seit dem Ablaufen der Umsetzungsfrist verstoße die Bundesregierung somit gegen EU-Recht. Das Bündnis fordert die Kommission daher auf, ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten.